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Juniorstudium


Juniorstudium: Studieren vor dem Studium
Heranführung von Jugendlichen an Studiengänge der
Leibniz Universität Hannover.

 
           
 
mit Unterstützung der
Deutsche Telekom Stiftung

 

Hinweise zum Juniorstudium im Sommersemester 2010

FAQ
Hinweise für Soldaten/ZDL
Hinweise für Schüler
Ordnung für Juniorstudierende

 

 

FAQ

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Juniorstudium.

 

1) Das Angebot ist so groß - welche Vorlesungen sind für mich sinnvoll?
Die Anmeldung erfolgt durch ein WWW-Formular über diese WWW-Seite, hinzukommt, dass einige Unterlagen eingereicht werden müssen. Dies sind eine Kopie des Personalausweises und eine Schulbescheinigung. Wenn Sie an einer Klausur einer wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesung teilnehmen möchten, so benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres letzten Schulzeugnisses.
Anmeldung zum Sommersemester 2010 ist ab Anfang März möglich.

 

2) Wann läuft die Anmeldefrist ab?
Die Anmeldung zum Sommersemester 2010 ist ab Anfang März möglich. Die Anmeldefrist endet am 17.04.2010. Danach sind nur noch in Ausnahmefällen Anmeldungen möglich.


3) Erhalte ich eine Benachrichtigung darüber, ob ich zum Juniorstudium zugelassen bin?
Wenn Sie sich zum Juniorstudium angemeldet und die erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben, erhalten Sie eine Bescheinigung, die zur Teilnahme am JuniorSTUDIUM berechtigt. Sollten jedoch Unterlagen fehlen oder sollten Sie nicht zum Personenkreis gehören, der am Juniorstudium teilnehmen kann, so erhalten Sie per E-Mail Bescheid. Haben Sie sich zu einer der (drei) Veranstaltungen aus dem Bereich Wirtschaftwissenschaften, die im Sommersemester 2010 im Rahmen des Juniorstudiums angeboten werden, angemeldet, so sind Sie ebenfalls nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen zu den Veranstaltungen zugelassen. Sie erhalten per Email Bescheid, ob Sie die zugehörige Klausur am Ende des Semesters mitschreiben dürfen.



4) Das Angebot ist so groß - welche Vorlesungen sind für mich sinnvoll?
Wenn Sie sich schon für ein späteres Studienfach entschieden haben, sollten Sie Vorlesungen aus dem betreffenden Studiengang hören. Generell gilt, dass die Mathematikveranstaltungen auch für andere Studiengänge von Interesse sind. So ist es beispielsweise durchaus sinnvoll "Lineare Algebra A" oder "Analysis A" zu hören, auch wenn Sie später Elektrotechnik studieren möchten, da die Mathematikanforderungen sich in vielen Bereichen überschneiden.

 

5) Sind die Vorlesungen nicht zu schwierig für mich?
Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen, aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt. Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung. (Siehe auch die Seite "Hintergrund").



6) Kann im Rahmen jeder Veranstaltung ein Leistungsnachweis (Schein) erworben werden?

Leider nein. Zum einen wird zu manchen Veranstaltungen keine Prüfung oder Klausur angeboten, wie es zum Beispiel bei der Ringvorlesung Life Science der Fall ist. Zum anderen ist es aufgrund gültiger Prüfungsordnungen einiger weniger Studiengänge für Juniorstudierende leider nicht möglich an Prüfungen oder Klausuren teilzunehmen. Sofern uniKIK hiervon Kenntnis besitzt, wird hierauf in der Beschreibung der Vorlesung hingewiesen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Dozenten der Veranstaltung

 

7) Werden die Leistungsnachweise auch an anderen Universitäten anerkannt?
Dies muss bei der jeweiligen Universität nachgefragt werden. Ausgeschlossen ist es nicht

8) Ich habe erfolgreich an einer Prüfung teilgenommen. Erhalte ich hierüber einen Nachweis?
Die Vergabe der Leistungsnachweise wird von den Fakultäten geregelt. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Dozenten oder Studiendekan. Weiterhin würden wir uns freuen, wenn Sie uns zusätzlich davon in Kenntnis setzen würden.

9) Wo kann ich genaueres über die Veranstaltung XYZ erfahren?
Zum Teil liegen uns noch nicht alle Details zu bestimmten Vorlesungen vor. Die WWW-Seiten der Fakultäten bieten u. U. weitere Informationen und sind auf unseren Übersichtsseiten verlinkt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Dozenten der betreffenden Veranstaltung (E-Mail-Adresse auf der jeweiligen Fakultätsseite).

10) Werden noch weitere Vorlesungen angeboten?
Es kann sich kurzfristig noch die eine oder andere Ergänzung ergeben.

 

11) Werden auch Vorlesungen aus dem Bereich XYZ angeboten?
Generell können alle Fakultäten Vorlesungen aus nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen zum Juniorstudium anmelden. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei den Fakultäten selbst. Der Schwerpunkt lag zunächst auf den mathematisch-, natur- und ingenieurswissenschaftlichen Fachgebieten. Zusätzlich werden nun auch Vorlesungen der Fakultät für Architektur und Landschaft, der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät angeboten.

12) Bekomme ich einen Platz im Studentenwohnheim/Studentenausweis/ein Semesterticket etc.?
Unser Angebot ist kein eigenständiges Studium oder Überbrückungsstudium, sondern ein Zusatz- und Informationsangebot für Zivil- und Wehrdienstleistende, Auszubildende mit Abitur und Oberstufenschülerinnen und -schüler, daher: leider nein.

13) Erhalte ich als Juniorstudent Zugang zum WLAN der Leibniz Universität Hannover?
Einen Account beim Studierenden-Server und damit der Zugang zum WLAN der Universität können Juniorstudierende leider nicht erhalten, da sie nicht regulär eingeschrieben sind.

14) Wie funktioniert die Kostenerstattung für ZDL/GWDL?
Siehe "Hinweise für ZDL" weiter unten auf dieser Seite.

 

15) Ich kenne mich in Hannover nicht aus, wie komme ich zu den Veranstaltungen?
Die Universität hat eine Seite mit Anfahrtsskizzen und Hörsaalregister zusammengestellt.

16) Für einige Vorlesungen ist es notwendig einen Zugang zum (Lern-, Informations- und Projekt-Management-) System Stud.IP zu haben. Wie erhalte ich diesen?
Da Sie als Juniorstudierende nicht regulär eingeschrieben sind, können Sie sich zu dem System leider nicht selber anmelden. Wenden Sie sich bitte an Angelika von Rekowski. Sie wird einen Account für Sie einrichten, welcher das gesamte Semester gültig ist.
Weitere Informationen zu Stud.IP und Online-Services der Universität erhalten Sie bei der Einführungs- und Informationsveranstaltung Der Termin wird noch bekannt gegeben.

 

17) Ich habe eine aktuelle Frage zu Teilnahmebestätigungen o.ä., an wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zu organisatorischen Dingen wenden Sie sich bitte an Ina Fedrich. Bei technischen Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Christoph Fuest. Bei Fragen zum StudIP-Account wenden Sie sich bitte an Angelika von Rekowski.

 

 

 

 

Hinweise für ZDL

Das Juniorstudium ist als berufsfördernde Maßnahme vom Bundesamt für Zivildienst anerkannt. Entstehende Kosten (z.B. für Bücher) können für Zivildienstleistende im Rahmen der üblichen Regelungen übernommen werden. Um die Förderung zu sichern, ist eine rechtzeitige Anmeldung des Vorlesungsbesuchs erforderlich. Hier einige Hinweise:

1. Vor Beginn der Veranstaltung(en) ist ein Antrag auf Berufsförderung zu stellen (Vordrucke und weitere Hinweise gibt zum Herunterladen auf der Seite des Bundesamts für den Zivildienst: www.zivildienst.org bzw. www.zivildienst.org/a/a4.htm).
2. Es müssen für eine Förderung mindestens 80% der Vorlesungsstunden bescheinigt werden können (wird von Seiten der Universität registriert).
3. Bewahren Sie Quittungen für evtl. beschaffte Lernmittel auf, um diese einreichen zu können.
4. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Berufsförderung zuständigen Mitarbeiter des Bundesamts für Zivildienst

 

Hinweise des BAZ zur Berufsförderung

Offizielle Richtlinien zur Berufsförderung (für ZDL) als PDF-Datei (119 KB).



Hinweise für GWDL

Übersichtsbroschüre des BFD (für Soldaten u.ä.) als PDF-Datei (79 KB).

 

 

Hinweis für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer:

Es ist zu beachten, dass ein Besuch der Veranstaltungen ein großes Maß an Eigeninitiative voraussetzt und u. U. eine Mehrbelastung für diesen Teilnehmerkreis darstellen kann, da die Inhalte der Universitätsveranstaltungen zwar auf dem Schulstoff aufbauen, aber fehlender Stoff nicht innerhalb der Vorlesungen nachgeholt werden kann. Für mathematisch orientierte Vorlesungen werden neben einer mathematischen Begeisterungsfähigkeit hauptsächlich Kenntnisse der Differential- und Integralrechnung benötigt. Wissen aus der linearen Algebra ist eine sinnvolle Ergänzung. (Siehe auch die Seite "Hintergrund").

Das JuniorSTUDIUM ermöglicht Schülerinnen und Schülern schon vor Aufnahme eines regulären Studiums authentische Einblicke in Studieninhalte zu gewinnen, indem Vorlesungen für diese Gruppe freigegeben werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich der Studienplan der Universität an die Schulzeiten anpasst.

Manchmal liegen die Vorlesungen und Seminare für Schülerinnen und Schüler günstig am Nachmittag, aber oft finden die Veranstaltungen auch vormittags statt. In diesem Fall muss in Absprache mit der Schule entschieden werden, ob eine Teilnahme trotzdem möglich ist.

 

Ordnung für Juniorstudierende

Der Senat der Leibniz Universität Hannover hat auf seiner Sitzung am 16.04.2003 gemäß § 41 Abs. 1 NHG die nachstehende Ordnung für Juniorstudierende an der Universität Hannover beschlossen. Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft.


Ordnung für Juniorstudierendean der Universität Hannover

§ 1 Teilnehmende

(1) Studieninteressierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, Zivil-, Sozial- und Grundwehrdienstleistende (Wehrpflichtige) oder Auszubildende mit Abitur können als Juniorstudierende an ausgewählten Lehrveranstaltungen in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen teilnehmen. Die Erteilung der Erlaubnis zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität Hannover.

(2) Eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Teilnahme ist bei unikik unter Vorlage von Nachweisen entsprechend Abs. 1 einzuholen. Die Bescheinigung wird jeweils für ein Semester ausgestellt.

(3) Personen, die an anderen Hochschulen eingeschrieben sind, können sich nicht als Juniorstudierende eintragen lassen.

(4) Gebühren und Entgelte werden nicht erhoben.


§ 2 Studienmöglichkeiten

(1) Personen, die eine Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 erhalten haben, können an Studienangeboten von Fachbereichen teilnehmen, die ihre Zustimmung erteilt haben.

(2) Geeignete Lehrveranstaltungen werden im Einvernehmen mit der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan bestimmt.

(3) Die Erbringung von Prüfungsleistungen kann nach Maßgabe der gültigen Prüfungsordnungen von der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan genehmigt werden.

(4) Näheres regelt der zuständige Fachbereich.


§ 3 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hannover in Kraft.

 

 

 


     

 

 

 

 

 

             
 
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